Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Antworten klären typische Fragen zur Zusammenarbeit. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, nehmen Sie gerne direkt Kontakt auf.

Das Angebot richtet sich an radiologische Praxen und Kleinspitäler in der Schweiz, die kurzfristig oder regelmässig spezialisierte neuroradiologische Befundung benötigen. Patientinnen und Patienten wenden sich bitte an neurorad-zweitmeinung.ch.

Das hängt vom Kanton ab. In Kantonen, in denen ich über eine Berufsausübungsbewilligung verfüge, gebe ich den Befund direkt in eigenem Namen frei – eine Gegenzeichnung durch Ihre Praxis ist nicht erforderlich. Welche Kantone das sind, finden Sie weiter unten unter «Sind die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Befundung gegeben?».

In den übrigen Kantonen gilt das Konsilmodell: Sie erhalten einen vollständigen, klinisch verwertbaren Befund, den Sie unverändert übernehmen können. Die formale Freigabe und damit die Verantwortung gegenüber Patient und Zuweiser verbleibt bei Ihrer Praxis.

Auftraggeber ist in beiden Modellen Ihre Praxis, nicht der Patient.

In Kantonen mit Berufsausübungsbewilligung gebe ich den Befund direkt in eigenem Namen frei; die fachliche Verantwortung für den Befund liegt bei mir.

Im Konsilmodell (übrige Kantone) geht mein Konsilbefund an Sie. Sie verantworten den finalen Befund gegenüber Patient und Zuweiser.

Das unterscheidet beide Modelle von Vermittlungsmodellen, bei denen ein externer Radiologe den fertigen Befund direkt für den Patienten erstellt.

Sie können den Befund vollständig übernehmen, als Anhang zu Ihrem eigenen Befund verwenden oder die Kerninhalte in Ihren Befund integrieren. Die konkrete Form bestimmen Sie nach den Gewohnheiten Ihrer Praxis.

In Kantonen mit Berufsausübungsbewilligung gebe ich den Befund unter eigenem Namen und Facharzttitel frei und trage dafür die fachliche und rechtliche Verantwortung.

Im Konsilmodell liegt die Endverantwortung für den finalen Befund bei Ihrer Praxis als Auftraggeber. Der Konsilbefund ist meine fachliche Einschätzung mit eigenem Namen, Facharzttitel und Datum.

In beiden Fällen hafte ich für die fachgerechte Erstellung des Befunds nach lex artis im Rahmen meiner Berufshaftpflichtversicherung.

Der Bildtransfer erfolgt über die Plattform Unomed (Serverstandort Schweiz, DSG-konform). Sie laden Untersuchungsdaten über die bereitgestellte Maske hoch, alternativ kann durch Unomed ein PACS-zu-PACS-Routing eingerichtet werden. Die Befundübermittlung erfolgt per HIN-verschlüsselter E-Mail oder über Unomed.

Bei On-Demand-Aufträgen finden Sie alle Details auf der Seite Befundung ad hoc. Bei langfristiger Zusammenarbeit auf Vertragsbasis stimmen wir den Prozess individuell ab.

Ja. Unomed erfüllt sowohl die Anforderungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG, SR 235.1) als auch der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Server stehen in der Schweiz, die als Land mit angemessenem Datenschutzniveau von der EU anerkannt ist (Angemessenheitsbeschluss). Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, die Auftragsverarbeitung ist vertraglich geregelt, ein Datenschutzbeauftragter ist bestellt. Bilddaten werden nach Abschluss der Befundung gelöscht. Die Kommunikation zwischen Ihrer Praxis und mir läuft HIN-verschlüsselt.

Ja. Die Befundung erfolgt an einer zertifizierten Befundungs-Workstation mit CE-zertifiziertem Viewer und einem nach BAG-Richtlinien abgenommenen Befundungsmonitor.

Berufsausübungsbewilligungen liegen vor für die Kantone Zürich, Aargau, Thurgau und St. Gallen. In diesen Kantonen gebe ich Befunde direkt in eigenem Namen frei. Für weitere Kantone sind Gesuche hängig; ausserhalb der genannten Kantone erfolgt die Zusammenarbeit im Konsilmodell.

Aussendienst-Radiologen werden über das System der auftraggebenden Praxis tätig und geben Befunde dort unter ihrem Namen frei. Ich befunde in meiner eigenen Infrastruktur und liefere den Befund als externes Dokument an Sie. Sie verarbeiten ihn in Ihrem Workflow weiter.

Ja, für den Beizug eines externen Neuroradiologen ist eine Einwilligung des Patienten erforderlich. Viele Praxen decken diese Konstellation bereits in ihren Standardformularen zur Untersuchungseinwilligung ab. Bei Bedarf stelle ich gerne einen Mustertext zur Verfügung.

Mein Angebot umfasst ausschliesslich elektive Befundung. Notfalldiagnostik mit unmittelbarem Interventionsbedarf (etwa akuter Stroke, intrakranielle Drucksteigerung mit sofortigem Handlungsbedarf, akute Rückenmarkskompression) ist explizit ausgeschlossen. Solche Fälle gehören an ein Zentrum mit interventioneller Neuroradiologie und entsprechender klinischer Infrastruktur.

Stellt sich im Rahmen einer als elektiv übermittelten Untersuchung ein Befund mit unmittelbarem Handlungsbedarf heraus, informiere ich Sie unverzüglich telefonisch.

Sie rechnen wie gewohnt mit der Krankenkasse oder direkt mit Patienten ab. Eine Direktabrechnung mit Krankenversicherungen erfolgt durch mich nicht. Ich stelle Ihnen monatlich gesammelt eine Honorarrechnung.

Die Honorare orientieren sich an der TARDOC-Logik (AL-Anteil plus Anteil der Infrastrukturleistung Befundung). Bei On-Demand-Aufträgen gelten feste Pauschalpreise. Eine detaillierte Honorartabelle sende ich Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Bei On-Demand-Aufträgen besteht kein Mindestvolumen und keine Mindestlaufzeit. Sie nutzen den Service genau dann, wenn Sie ihn brauchen.

Eine Konsilvereinbarung (laufende Zusammenarbeit) kann monatlich gekündigt werden. Bei Bereitschaftsvereinbarungen gelten separate Konditionen.

Eine erste On-Demand-Anfrage können Sie direkt über das Anfrageformular auf der Seite Befundung ad hoc stellen. Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung von mir mit dem Unomed-Upload-Link.

Für eine langfristige Zusammenarbeit auf Vertragsbasis sprechen wir die Konditionen telefonisch oder im persönlichen Gespräch ab. Der administrative Aufwand bleibt überschaubar.